Lockerungen ab dem 11.06.2021
Es gilt die Inzidenzstufe 2 -
Besuch im Biergarten ohne Covid Test
Innenbereich geöffnet (hierfür wird weiterhin ein Test benötigt - bzw. geimpft o. Genesen)
Wir dürfen wieder öffnen - und dies machen wir ab Fronleichnam von 11:00-21:00 Uhr.
Die Freude ist riesig, Sie nun endlich wieder im haus begrüßen zu dürfen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Corona Schutzverordnung.
Momentan gilt im Märkischen Kreis die Inzidenzstufe 3 ( Stand 02.06.2021) - das bedeutet:
Außengastronomie geöffnet
Sie benötigen entweder:
>Bürgertestung nach § 4 a Coronavirus TestVO oder eine andere offiziell
dokumentierte Testung (nicht älter als 48 Stunden)
>Vom Arbeitgeber dokumentierter Selbsttest (s.o. / nicht älter als 48 Stunden)
>Genesene nach mind. 28 Tagen, nicht älter als 6 Monate
>Geimpfte (vollständig geeimpft, seit mindestens 14 Tagen)
Die Inzidenz muss 5 Werktage in Folge bei unter 50 liegen, damit ab dem übernächsten Tag die Inzidenzstufe 2 gilt.
(Inzidenzstufe 2= Keine Testpflicht, um im Biergarten zu sitzen - Der Innenbereich darf ebenfalls genutzt werden, mit Test)
Wir informieren Sie, sobald der Märkische Kreis die Inzidenstufe 2 erreicht hat.
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Wohnmobil auf unserem Parkplatz die frische Küche zu genießen. Hierfür wird kein Test benötigt :)
Auch zur Abholung können Sie weiterhin Speißen bei uns erhalten.